Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2025
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche in Bezug auf die abgeschlossenen Verträge von Per Kümmerer – Beratung und Coaching, Alleestraße 50, 66802 Überherrn.
(nachfolgend: KÜMMERER) mit Kunden (nachfolgend KUNDE), zusammen die PARTEIEN. KUNDE können sowohl Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: UNTERNEHMER), als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend: VERBRAUCHER) sein.
1.2. Diese AGB enthalten auch Regelungen für den Fall, dass der KUNDE UNTERNEHMER ist und KÜMMERER beauftragt, die vertraglichen Leistungen als Subunternehmer gegenüber einem Dritten, der Kunde des UNTERNEHMERS ist (nachfolgend: DRITTKUNDE), durchzuführen. In diesem Fall gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 9.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt KÜMMERER nicht an, es sei denn, KÜMMERER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4. Im Sinn der besseren Lesbarkeit der AGB wird auf geschlechtliche Trennung verzichtet.
Die Bezeichnung „KUNDE“ steht für alle Geschlechter auch benannt als m/w/d = männlich / weiblich / divers.
2. Vertragsschluss, Vertragstextspeicherung, Kündigung, Widerrufsrecht
2.1. Der KUNDE kann eine Buchungserklärung per E-Mail, Fax, Telefon, Brief usw., gegenüber KÜMMERER abgeben.
2.2. Die Darstellung der Leistungen von KÜMMERER im Angebot und dessen Anlagen sowie in Flyern, Katalogen, Preislisten etc. stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Buchung dar. Der KUNDE gibt durch die Buchung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die entsprechenden Produkte und Leistungen von KÜMMERER ab. KÜMMERER wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch den Beginn der Leistungserbringung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Beginn der Leistungserbringung kommt der Vertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.
2.3. Der KUNDE ist verpflichtet, Änderungen von vertragsrelevanten Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich KÜMMERER mitzuteilen
2.4. Der Vertrag kommt zustande mit Per Kümmerer – Beratung und Coaching, Alleestraße 50, 66082 Überherrn.
2.5. Vertragssprache ist Deutsch.
2.6. Der Text des abgeschlossenen Vertrages wird von KÜMMERER gespeichert. Die AGB werden dem KUNDEN mit dem Vertragsangebot übergeben.
2.7. Vereinbarungen für laufende Projekte und Dienstleistungen werden über einen Dienstleistungsvertrag oder Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.
2.8. Der KUNDE hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 Abs.2 BGB. Diese Frist läuft ab Datum der Auftragsbestätigung. Der Vertrag kann durch KUNDE innerhalb dieser 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine formlose Mail an per.kuemmerer@kuebeco.com oder postalisch an Per Kümmerer, Alleestraße 50, 66802 Überherrn reicht aus. Es muss im Widerruf der Absender und die Willensbekundung des Widerrufs erkennbar sein. Wünscht der Kunde die Ausführung der angebotenen Leistungen durch KÜMMERER, hat der Kunde die Möglichkeit, auf sein Widerrufsrecht schriftlich zu verzichten. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung, in der diese Willenserklärung des Verzichtes schriftlich bestätigt werden kann. Bei Verzicht durch KUNDE führt KÜMMERER die angebotenen und vertraglich vereinbarten Leistungen aus. Ohne Verzicht werden die Leistungen seitens Kümmerer erst nach Ablauf der Frist erbracht. Der Verzicht des Widerrufs muss immer schriftlich erfolgen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Ausführung der vom KUNDEN beauftragten Leistungen durch KÜMMERER.
3.2. Der genaue Umfang der von KÜMMERER zu erbringender Leistung ergibt sich aus dem Angebot von KÜMMERER sowie den nachfolgenden Regelungen über den Leistungsumfang.
3.3. KÜMMERER und Kunde schließen vor Leistungserbringung einen separaten Beratervertrag ab, in dem alle zu erbringenden Leistungen und das Beraterhonorar seitens Kümmerer detailliert aufgeführt werden.
4. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
4.1. Der KUNDE ist verpflichtet bei Inanspruchnahme der Leistungen durch KÜMMERER alle den Prozess betreffenden Informationen an KÜMMERER zu geben. Selbstverständlich steht es dem KUNDEN frei, selbst zu entscheiden, welche Informationen er an KÜMMERER geben möchte.
4.2. Der KUNDE ist verpflichtet bei persönlichen Beratungsgesprächen und Terminen vor Ort einen Raum zu schaffen, indem KÜMMERER und KUNDE ungestört von Dritten, die beauftragen Leistungen durchführen können.
4.3. Sollte der KUNDE in dessen Unternehmen Dritte oder Privatpersonen haben, welche Zugriff auf dessen Mailadresse haben und Mails auch lesen, ist KÜMMERER von der Haftung (§7) ausgenommen. KÜMMERER empfiehlt hier die Anlage einer eigen und nur für ihn zugänglichen Mailadresse.
4.4. Bei Aufträgen für die die außergerichtliche Schuldnerberatung regelt ein Dienstleistungsvertrag die Mitwirkungspflichten des Kunden.
5. Vergütung und Zahlweise, Zahlungsziel und Zahlungsverzug
5.1. Die Vergütung, für die in den vorstehenden Ziffern genannte und durch das Angebot konkretisierte Leistung ergibt, sich aus dem Angebot und enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
5.2. Der KUNDE erhält ausnahmslos für alle von KÜMMERER erbrachte Leistungen eine Rechnung in
schriftlicher Form.
5.3. Unabhängig von der tatsächlichen benötigen Zeit wird die erste Stunde immer voll berechnet, die zweite und jede weitere Stunde mit Arbeitswerten von je 20 Minuten.
5.4. 5.3 kommt nicht zur Anwendung, wenn vertraglich ein Pauschalbetrag vereinbart ist.
5.5. Die Rechnungen sind spätestens 5 (in Worten: fünf) Werktagen ab Rechnungsdatum fällig. Der KUNDE ist ab dem 6. (in Worten: sechsten) Werktag im Zahlungsverzug.
6. Termine und Fristen
6.1. Ausführungstermin ist der von den Parteien vereinbarte Zeitpunkt.
6.2. Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.
7. Stillschweigen und Geheimhaltung
7.1. KÜMMERER verpflichtet sich, alle im Prozess der Leistungserbringung erfahrenen geschäftlichen Geheimnisse, Ideen, Pläne, finanzielle Situation, Mails, private Umstände des Kunden usw. vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Kunde verpflichtet sich, ebenfalls im Prozess erhaltenen Informationen, Arbeitsmethoden, Ideen usw. von KÜMMERER Dritten nicht zugänglich zu machen.
Hat einer der beiden Vertragspartner Grund zur Annahme, das gegen diesen Passus verstoßen wurde, so hat die jeweilige Seite dies der anderen glaubhaft und nachweislich dazulegen.
8. Abnahme
8.1. Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Hierfür stellt KÜMMERER dem KUNDEN ein gesondertes Protokoll zur Verfügung.
8.2. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das vom KUNDEN zu unterzeichnen ist.
Der KUNDE erhält eine Kopie.
9. Beauftragung durch UNTERNEHMER
9.1. Für den Fall, dass der KUNDE UNTERNEHMER ist und KÜMMERER gemäß Ziffer 1.2 beauftragt, die vertragliche Leistung zugunsten eines DRITTKUNDEN zu erbringen, ist der UNTERNEHMER verpflichtet, die in dieser Vereinbarung geregelten Mitwirkungspflichten des KUNDEN gemäß den Ziffern 4 dem DRITTKUNDEN entsprechend aufzuerlegen.
10. Leistungsänderungen
10.1. Der KUNDE kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte Leistungen.
10.2. KÜMMERER wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist KÜMMERER berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
10.3. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der KUNDE nicht zu vertreten hat, kann KÜMMERER nicht geltend machen.
10.4. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
11. Gewährleistung
11.1. KÜMMERER berät und zeigt mögliche Lösungswege zu Situationen, Probleme und Ideen auf.
Der Kunde ist und bleibt Entscheider in allen Unternehmensbereichen.
Eine Gewährleistung für Teil-& oder Gesamtergebnisse – gleich welcher Form und Auswirkung – übernimmt KÜMMERER nicht.
12. Haftung von KÜMMERER
12.1. KÜMMERER übernimmt keine Haftung für eventuelle Vermögensschäden, Verluste von Geld oder Ansehen usw., welche durch unternehmerische Entscheidungen des Kunden entstanden sind, die Teil oder Ganzes des Beratungsprozesses waren oder sind. Kümmerer greift zu keinem Zeitpunkt in operative Prozesse des Unternehmens ein.
13. Kündigung des Beratervertrages
13.1. Der Beratervertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen von jeder Seite gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Erfolgt Kündigung durch Kunde, wurden seitens KUNDE Leistungen vor der Kündigung beauftragt, welche KÜMMERER in Teilen oder im Gesamten erbracht hat, so hat KUNDE die entstanden KOSTEN voll umfänglich zu tragen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von KÜMMERER. Gerichtsstand ist 66740 Saarlouis.
14.4. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von KÜMMERER, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.